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Wissenswertes und Tipps
Vorvertrag
Der Zweck dieses Vertrages besteht in der Reservierung der gewählten Wohnung und der Festsetzung des Kaufpreises. Bei Unterzeichnung des Kaufvorvertrages sollten Sie den Betrag von 10% des des Kaufpreises entrichten
Kaufvertra
In diesem Vertrag werden alle Konditionen des Kaufgeschäfts, wie Zahlungsweise, Preis, Angaben zur Wohnung, etc. schriftlich festgelegt. Wenn Sie es wünschen kümmern wir uns um eine Übersetzung des Kaufvertrages in Ihre Muttersprache, wobei Sie jedoch beachten sollten, dass nur die spanische Fassung rechtskräftig ist.
Eröffnung eines Bankkontos
Wir eröffnen für Sie ein Bankkonto für die Entrichtung aller an den Verkäufer zu leistenden Zahlungen. Sie benötigen dieses Konto auch zur Abbuchung der Rechnungen der Versorgungsunternehmen wie Wasser und Strom sowie aller weiteren Rechnungen, sobald Sie Eigentümer der Immobilie sind.
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Was sind die Mindestanforderungen bei einem Immobilienkauf in Spanien?
Reisepass, Ausweis
Antrag auf N.I.E. (Steuerkennnummer)
Welche Dokumente sind für die Unterzeichnung der Kaufurkunden vor dem Notar erforderlich?
Reisepass, Ausweis
N.I.E. (Steuerkennnummer
Was ist ein N.I.E ?
Número de Identificación De Extranjero (Steuerkennummer für Ausländer). Diese Nummer stellt Ihre Identifizierung bei den spanischen Steuerbehörden dar. Sie ist eine wesentliche Anforderung für die Eintragung der Besitzurkunden der Immobilie.
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- Kosten:
- Welche Zusatzkosten kommen zum Kaufpreis hinzu?
- Die zusätzlichen Kosten betragen etwa 10 bis 12% des Kaufpreises:
- 1% für IAJD (Impuesto de Actos Jurídicos y Documentados oder Dokumentensteuer)
- 2-3% für Rechtskosten ( Notar, Grundbuch), Wasser- und Stromanschluss - gebühren und falls erforderlich, Gebühren für die Aufnahme einer Hypothek.
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- Steuer für Käufer:
- Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales (ITP) (Grunderwerbsteuer) Sie fällt bei Secondhand-Immobilien an und muss vom Käufer bezahlt werden. Nur wenn diese bezahlt wurde, wird der Eintrag ins Grundbuch vom Grundbuchamt vorgenommen(wie in Deutschland). Die Steuer wird von dem, in der notariellen Urkunde genannten Kaufpreis, berechnet.
- Andalusien hat folgende Grunderwerbssteuer
- 8% des Kaufpreises bis 400.000,-€
- 9% des Kaufpreisesvon 4000.000,-€ bis 700.000,-€
- 10% des Kaufpreises ab 700.000,-€
- für ITP (Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales) (Grunderwerbsteuer)
- 1% für IAJD (Impuesto de Actos Jurídicos y Documentados oder Dokumentensteuer)
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- Welche Steuern/Kosten kommen für die Unterhaltung auf mich zu nachdem ich meine Immobilie in Spanien gekauft habe?
- Die jährlichen Unterhaltungskosten für ein Haus oder eine Wohnung in Spanien sind beträchtlich niedriger als die in Großbritannien oder Deutschland und schwanken abhängig von der Größe der Immobilie und der Anzahl der Monate, die man pro Jahr darin lebt. Im Allgemeinen setzen sich die Ausgaben wie folgt zusammen:
- Wasserrechnungen
- Stromrechnungen
- Gasrechnungen
- Städtische Gebühren
- Hausversicherung
- Einkommenssteuer
- Kosten für Wartung und Dienstleistungen der Hausgemeinschaft (Comunidad)
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Was Sie wissen sollten über das Vertragsrecht
In Spanien hat ein privatrechtlicher Vorvertrag Rechtsgültigkeit als Kaufvertrag, ersetzt aber nicht die (Escritura pública de compraventa) d.h. den notariellen Kaufvertrag. Auch mündliche Verträge haben nach spanischem Recht Gültigkeit. Die Vertragsfreiheit ist vom Staat garantiert und findet nur da ihre Schranken, wo sie gegen Moral oder die öffentliche Ordnung verstößt.
Kaufoptionsvertrag (Vorvertrag)
Im spanischen Immobilienverkauf ist es üblich einen Privaten Optionsvertrag vorab abzuschließen.
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Mobil. 034-617730008
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Tel. 034-951901631
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